Gebühren des Rechtsanwaltes in Strafsachen
Über Geld redet man nicht. Völlig falsch im Zusammenhang mit Anwälten. Es gibt nämlich Rahmengebühren, so dass Sie sich eventuell wundern, wenn Sie irgendwann die Rechnung präsentiert bekommen. Da gibt es einen erheblichen Spielraum, so dass man von vornherein vereinbaren sollte, was die Vertretung kostet.
Nachdem klar ist, was man Ihnen in etwa vorwirft, reden wir darüber, was Sie die Vertretung kostet. In der Regel bietet sich ein Pauschalhonorar für die Vertretung im Ermittlungsverfahren an. Ist sicher, dass es eine Gerichtsverhandlung geben wird, kann man auch sofort über die Kosten für die Vertretung vor Gericht sprechen. Ratenzahlungsvereinbarungen sind immer möglich. In Strafsachen ist die Zahlung von Vorschüssen üblich. Die Vergütungsvereinbarung sollte einfach sein und für Sie transparent. Sie sollten jederzeit wissen, was Sie zu zahlen haben. Auf Wunsch erhalten Sie wann immer Sie wollen Auskünfte zu den noch offenen Kosten. Unangenehme Überraschungen gibt es nicht.
Ein Stundenhonorar wird teilweise vereinbart, wenn es sich um besonders umfangreiche Angelegenheiten handelt. Die Rechtsanwaltskammer Berlin empfiehlt, nicht unter 175,00 EUR netto (zuzüglich 19% Umsatzsteuer) zu vereinbaren.
Kostendeckungsanfragen bei einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir.
In Unfallsachen zahlt die gegnerische Versicherung.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger Peter Feldkamp, Berlin