Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger Peter Feldkamp

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Strafverfahren

Bußgeldsachen

Akteneinsicht vom Strafverteidiger im Strafverfahren

Der  Strafverteidiger hat das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann der Beschuldigte nicht selbst Akteneinsicht nehmen. Ohne die gesamte Akte, kann keine Strategie für die Verteidigung besprochen werden.

Der Strafverteidiger erhält die kompletten Akten. Auf Wunsch, erhalten Sie die Akten per E-Mail oder auf CD als PDF Dateien oder als Kopien. 

Grundsätzlich gilt, vor Akteneinsicht sollte NIE eine Aussage gemacht werden. Natürlich gilt auch hier, selten eine Regel ohne Ausnahmen. Lassen Sie sich jedoch beraten, bevor Sie eine Aussage machen.

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