Akteneinsicht im Berufungsverfahren
Der Strafverteidiger hat das Recht, jederzeit Akteneinsicht zu nehmen. Wird gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt, so ist der Anwalt gehalten Akteneinsicht zu beantragen, um das Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zu kopieren, da in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aussagen protokolliert werden.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Peter Feldkamp, Berlin