Revision gegen Urteile des Landgerichts
Gegen Strafurteile des Landgerichts kann keine Berufung eingelegt werden. Innerhalb einer Woche ab Urteilsverkündung kann Revision eingelegt werden. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Urteilsbegründung, muss die Revision begründet werden. Dies kann nur durch einen Rechtanwalt oder eine Rechtsanwältin geschehen.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Peter Feldkamp, Berlin