Corona - Covid 19 - Bußgeldbescheid, strafrechtliche Ermittlungen - ich vertrete Sie!
Corona - Covid 19 - Bußgeldbescheid erhalten oder ein Strafverfahren eingeleitet !!!
Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße beschlossen. Da man die Ausbreitung des Covid19 Virus verhindern will, hat der Berliner Senat beschlossen, einen Bußgeldkatalog für Verstöße zu verabschieden. Die Vorschriften gelten ab dem 03. April 2020 zunächst bis zum 19. April 2020. Das soll helfen, die Ausbreitung zu verlangsamen.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie sich nicht an ein Kontaktverbot gehalten haben oder den Abstand von 1,5m nicht eingehalten haben, Sie wurden im Park angetroffen u.v.m. Sie haben Ihre Bar oder Kneipe nicht geschlossen. Haben Ihr Sportstudio nicht geschlossen. Ich vertrete Sie!
Egal was Sie für einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder auch ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Ich kann Sie vertreten. Das unten beschriebene gilt natürlich auch!
Rufen Sie an oder schicken Sie eine E-Mail (Kontakt). Äußern Sie sich niemals gegenüber der Polizei und wenden sich dann an einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Es muss immer umgekehrt sein.
Corona-Bußgelder Berlin: Bußgeld € Wer zahlt:
Durchführung von Veranstaltungen
Versammlungen, Zusammenkünften 500 - 2.500 Veranstalter/in
Teilnahme an Veranstaltungen 50 - 500 Teilnehmer/in
Betrieb eines Gewerbes 1.000 - 10.000 Betriebsinhaber/in
Öffnung einer gastronomischen Einrichtung 1.000 - 10.000 Betriebsinhaber/in
die nicht ausschließlich Getränke und Speisen
zur Abholung und Lieferung anbietet
Anbieten touristischer Übernachtungen 1.000 - 10.000 Betriebsinhaber/in
Verstoß gegen das Bescuchsverbot
Krankenhaus und Altenheimen 50 - 1.000 Besucher/in
Nichteinhaltung des Mindestabstandes 25 - 500 Jeder/e Beteiligte
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/
Anhörungsbogen der Polizei
In der Regel beginnt das Bußgeldverfahren, indem die Polizei Ihnen einen Anhörungsbogen schickt. Nehmen Sie nie Stellung und gehen danach zum Anwalt! Tun Sie es umgekehrt!
Bußgeldbescheid
Als nächstes erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Das Bußgeld wird beziffert und gegebenenfalls ein Fahrverbot verhängt. Die Punkte, die Sie erhalten werden ebenfalls angegeben. Innerhalb von 2 Wochen muss Einspruch eingelegt werden!
Nehmen Sie nie selbst Stellung oder kreuzen auf den Formularen irgendwo etwas an, ohne eine vorherige Beratung durch Ihren Fachanwalt.
Sie haben keine Zeit zum Anwalt zu gehen? Dann schicken Sie die Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen. Alles weitere wird von uns veranlasst! Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin.
Die Anwälte, die Ihnen von den Rechtsschutzversicherungen benannt werden, sind nicht immer die Besten, aber in den meisten Fällen die preisgünstigsten für Ihre Rechtsschutzversicherung, da häufig Gebührenvereinbarungen getroffen werden. Als Gegenleistung schickt die Versicherung "Mandate".
Ermittlungsschreiben erhalten? Ein Strafverfahren wurde eingeleitet!
Es gilt das oben gesagte. Niemals Stellung nehmen! Sofort Kontakt aufnehmen!
Zum Bußgeldrechner.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Peter Feldkamp Berlin