Körperverletzung - einfache und gefährliche - Ihr Strafverteidiger informiert
Gefährliche Körperverletzung
Wer die Körperverletzung
- durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Wergzeugs,
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.
§ 224 Abs. 1 Strafgesetzbuch nennt einige Begehungsformen für die gefährliche Körperverletzung. Die gefährliche Körperverletzung verlangt zuerst eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB. Dabei muss der Täter vorsätzlich bezüglich der Körperverletzung handeln.
Häufigste Form der gefährlichen Körperverletzung dürfte die gemeinschaftliche Körperverletzung sein (mindestens 2 Personen) und die mittels eines gefährlichen Werkzeugs.
Sollten Sie beschuldigt werden, empfehle ich sofort einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Rufen Sie noch heute an oder schicken Sie eine E-Mail. 24h Hotline. Gehen Sie auf keinen Fall zuerst zur Polizei und dann zu einem Strafverteidiger. Der Weg muss immer - ohne Ausnahme - umgekehrt sein. In der meisten Fällen suchen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht auf, der Ihnen in der Regel von einem Besuch bei der Polizei gänzlich abraten wird.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
Peter Feldkamp
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