Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger Peter Feldkamp

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Strafverfahren

Bußgeldsachen

Rechtsschutzversicherung: Was wird in Strafsachen und Bußgeldsachen bezahlt??

Grundsätzlich entfällt der Versicherungsschutz, wenn wegen einer Straftat ermittelt wird, die nur vorsätzlich und nicht auch fahrlässig begangen werden kann.

  1. Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldsachen:
    Es besteht grundsätzlich Kostenschutz von Seiten der Rechtsschutzversicherungen. Sie können jeden in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin mit Ihrer Vertretung beauftragen. Keine Rechtsschutzversicherung in Deutschland erteilt nur Kostendeckung für einen bestimmten Anwalt.
  2. Verkehrsstrafsache:
    Grundsätzlich erteilt die Rechtsschutzversicherung Kostendeckung bei Straftaten, die auch fahrlässig begangen werden können (z.B. Trunkenheitsfahrten). Auch bei Verkehrsstraftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Unfallflucht) erteilt die Rechtsschutzversicherung eine vorläufige Kostendeckung. Generell zahlt die Versicherung dann jedoch nur, wenn die Sache eingestellt wird. Kommt es zu einer Hauptverhandlung zahlt im Falle eines Freispruchs die Landeskasse und im Falle einer Verurteilung der Angeklagte / die Angeklagte. Daneben kann es zu einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung mit dem Sie vertretenden Rechtsanwalt kommen.
  3. Strafsachen, die keinen Bezug zum Verkehrsrecht haben:
    Je nach Versicherungsvertrag zahlt die Rechtsschutzversicherung eine Beratung in einer Strafsache. Sehr selten werden Kostendeckungen in allgemeinen Strafsachen erteilt. 

    Ich vereinbare bei Beginn der Vertretung sämtliche Kosten einer Verteidigung in schriftlicher Form. Auch wenn die gesetzlichen Gebühren berechnet werden sollen, wird i.d.R. eine Vergütungsvereinbarung erstellt. Wir sprechen vor der Mandatierung über die Kosten. Grundsätzlich können Sie auch zunächst für die Vertretung im Ermittlungsverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft, bis zum Eingang der Akten bei Gericht) eine Vereinbarung treffen, um dann später - falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt - diese dann anfallenden Kosten extra zu vereinbaren. Es geht um Ihr Geld, reden Sie schon beim ersten Gerspräch mit Ihrem Anwalt darüber, was Sie die Vertretung kostet. Ein vernünftiger Anwalt wird Ihnen bis auf den Cent genau sagen können, mit was Sie zu rechnen haben. Ratenzahlungsvereinbarungen sind möglich.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Peter Feldkamp, Berlin

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