Strafverteidiger - Wie wird man Fachanwalt?
Heute gibt es immer weniger Rechtsanwälte, die sich nicht spezialisieren. Daher begannen die Anwaltsorganisationen vor Jahren die Fachanwaltschaften einzurichten.
Der Fachanwaltstitel wird in einem Zulassungsverfahren von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer vor Ort verliehen. Um sich Fachanwalt für Strafrecht nennen zu dürfen, muss der Antragsteller mindestens seit 3 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen sein. Er oder sie muss an einem Fachanwaltslehrgang teilnehmen (120 Std.). Außerdem müssen 3 Klausuren á 5 Stunden erfolgreich bestanden werden. Mit dem Antrag auf Zulassung zum Fachanwalt für Strafrecht muss der Antragsteller in den 3 Jahren vor Antragstellung 60 Fälle im Strafrecht nachweisen sowie mindestens 40 Verhandlungstage vor einem Schöffengericht oder Landgericht.
Jeder Fachanwalt muss sich 15 Stunden im Jahr fortbilden und das der Rechtsanwaltskammer jährlich nachweisen.
Sicherlich gibt es auch sehr gute Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, die nicht den Zusatz "Fachanwalt für Strafrecht" (FAStR) führen. Für den Rechtssuchenden ist die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" auf jedenfall die Garantie, dass er nicht auf einen Rechtsanwalt trifft, der nur gelegentlich einen Gerichtssaal im Strafgericht betritt.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Peter Feldkamp, Berlin