Unfallflucht - unerlaubtes entfernen vom Unfallort - Ihr Anwalt informiert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Peter Feldkamp
Winterfeldtstraße 1 * 10781 Berlin
Tel.: (030) 23 55 23 0 * 24h 0162 1950609 (keine SMS)
Fax: (030) 23 55 23 23
Suchen Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht auf, wenn man Sie beschuldigt, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben (Unfallflucht).
Viele Mandanten gehen zur Polizei, sagen dass Sie gefahren sind zum Unfallzeitpunkt, sich aber weiter nicht äußern wollen. Mehr will die Polizei garnicht wissen. Haben Sie eingeräumt gefahren zu sein, kann man Sie beschuldigen.
Schweigen Sie und lassen Akteneinsicht nehmen über einen Rechtsanwalt.
Beauftragen Sie sofort einen Rechtsanwalt, der Sie vertritt und Sie berät. Es sind viele Fragen zu besprechen. Es macht z. B. keinen Sinn, gegenüber der Polizei zu schweigen und der eigenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen, wer Fahrer zum Unfallzeitpunkt war und was genau passiert ist. Man wird die Akte der Versicherung beschlagnahmen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Peter Feldkamp Berlin