Strafbefehl
Das Gericht erlässt einen Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Gerichtsverhandlung.
Der Vorteil für den Beschuldigten ist, dass er verurteilt wird, ohne dass er sich einem Gericht und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten stellen muss (Öffentlichkeit, Presse u.a.). Der Strafbefehl wird per Post zugestellt.
Innerhalb von 2 Wochen kann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Wird Einspruch eingelegt, gibt es eine Hauptverhandlung in der es zu einer höheren Strafe kommen kann.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger Peter Feldkamp, Berlin