Strafbefehl in der Hauptverhandlung
Das Gericht kann jederzeit in das Strafbefehlsverfahren übergehen und einen Strafbefehl erlassen. Auch in der Hauptverhandlung ist das möglich. In der Regel geschieht dies nur nach Rücksprache mit dem Strafverteidiger, da innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden kann.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Peter Feldkamp, Berlin