Einspruch gegen Strafbefehl
Innerhalb von 2 Wochen kann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Datum dieser Zustellung.
Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl nach 2 Wochen rechtskräftig.
Beauftragen Sie sofort nach Erhalt einen Fachanwalt für Strafrecht. Sagen Sie schon am Telefon, dass Sie einen Strafbefehl erhalten haben, dann wird man Ihnen sofort einen Termin geben, da die Frist ab Zustellung läuft.
Ist die 2-Wochenfrist abgelaufen, wird Sie Ihr Fachanwalt für Strafrecht beraten, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin