Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger Peter Feldkamp

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Strafverfahren

Bußgeldsachen

Revision gegen Urteile des Landgerichts

Gegen Strafurteile des Landgerichts kann keine Berufung eingelegt werden. Innerhalb einer Woche ab Urteilsverkündung kann Revision eingelegt werden.  Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Urteilsbegründung, muss die Revision begründet werden. Dies kann nur durch einen Rechtanwalt oder eine Rechtsanwältin geschehen.

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