Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / Strafverfahren
In fast allen Fällen, in denen eine Frist versäumt wurde, kann eine Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde. Auch für die Wiedereinsetzung laufen kurze Fristen. In Strafsachen muss sich der Beschuldigte, Angeschuldigte oder Angeklagte Fehler seines Verteidigers nicht zurechnen lassen. Macht also der Anwalt einen Fehler und versäumt eine Frist, so wird dem Wiedereinsetzungsgesuch regelmäßig stattgegeben.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Peter Feldkamp, Berlin