Ihr Beistand im Strafverfahren: Arne Ziorowski, Strafverteidiger in Berlin
Sie können auf verschiedene Weise erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren in einer Strafsache eingeleitet wurde: Durch Ladung zu einer Vernehmung von einer Behörde (zum Beispiel Polizei oder Staatsanwaltschaft) oder durch den Besuch der Beamten bei Ihnen vor Ort. Für alle Fälle gilt: Ruhe bewahren und umgehend einen Rechtsbeistand konsultieren. Arne Ziorowski ist als Fachanwalt für Strafrecht Ihr kompetenter Strafverteidiger in Berlin und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
Wenn Sie Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erhalten haben, sollten Sie dringend Ihr Recht auf einen Strafverteidiger in Berlin wahrnehmen und sich nicht ohne eine vorherige Beratung äußern - auch nicht bei harmlos erscheinenden Fragen. Sie haben das Schweigerecht, und eine Aussageverweigerung darf nicht negativ gegen Sie verwendet werden.
Bei einem Strafverfahren immer an Ihrer Seite: Arne Ziorowski als Ihr Strafverteidiger in Berlin
Als Strafverteidiger in Berlin gewähre ich grundsätzlich jedem Betroffenen eines Strafverfahrens Beistand: Wenn Sie Beschuldigter in der Strafsache sind, Opfer einer Straftat wurden, als Zeuge geladen werden oder auf andere Art und Weise von dem Verfahren betroffen sind (beispielsweise als Unternehmen), stehe ich Ihnen als Strafverteidiger in Berlin in jeder Phase des Verfahrens bei.
Kontaktieren Sie mich so bald wie möglich, wenn Sie erfahren, dass eine Strafverfolgungsbehörde Ermittlungen im Zusammenhang mit Ihrer Person aufgenommen hat. Wenn Sie sich nach einem ausführlichen Erstgespräch für die Vertretung durch mich entscheiden, bin ich als Strafverteidiger in Berlin Ihr Ansprechpartner im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren und bei Hauptverhandlungen vor Gericht. Ich führe in Ihrem Namen und immer in Rücksprache mit Ihnen Rechtsmittel durch, beispielsweise Beschwerden, Berufungen oder Revisionen. Auch bei der Vollstreckung von Strafen und Bußgeldern können Sie jederzeit auf meine Betreuung zählen.
Nutzen Sie Ihr Recht, einen Strafverteidiger in Berlin zu beauftragen - ein Strafverfahren kann sehr belastend sein. Bei Vernehmungen und Anhörungen gilt es dementsprechend immer, das gesamte Verfahren im Blick zu behalten: Lassen Sie sich bei Durchsuchungen und Beschlagnahmungen nicht zu Handlungen hinreißen, die Ihnen später schaden könnten. Bei der Arrestierung von Vermögen oder gar dem Freiheitsentzug ist es hilfreich, sich durch einen sachkundigen Strafverteidiger in Berlin vertreten zu wissen, der für Ihre Belange eintritt. Auch bei anderen Zwangsmaßnahmen durch Behörden wie etwa der Entziehung der Fahrerlaubnis verhelfe ich Ihnen als Strafverteidiger in Berlin zu Ihrem Recht.
Dafür stehe ich Ihnen in jeder zulässigen Art und Weise zur Seite. Dazu gehört, dass ich Sie über den gesamten Zeitraum des Verfahrens berate und betreue. Als ersten Schritt beantrage ich als Strafverteidiger in Berlin Akteneinsicht, um detailliert zu klären, welcher Tatvorwurf auf welcher Grundlage erhoben wird. Je nach Sachstand ist es im Folgenden sinnvoll, eigene Ermittlungen durchzuführen und Sachverständige sowie Gutachter zu beauftragen. Bei einzelnen Rechtsfragen ist es möglich oder sogar empfehlenswert, spezialisierte Kollegen einzubinden oder zu vermitteln – natürlich immer in Rücksprache mit Ihnen.
Ich bin seit über 15 Jahren Anwalt und habe mich als Strafverteidiger in Berlin auf die Vertretung in Strafsachen spezialisiert. Meine Fachanwaltschaft für Strafrecht bedeutet für Sie, dass Sie bei meiner Beauftragung sicher sein können, einen fachkundigen und erfahrenen Strafverteidiger in Berlin an Ihrer Seite zu haben: Um den Titel Fachanwalt für Strafrecht in Berlin führen zu dürfen, muss durch entsprechende Lehrgänge und Prüfungen besonderes Wissen im genannten Rechtsgebiet erworben und durch intensive praktische Erfahrungen belegt werden. Zudem ist die regelmäßige Weiterbildung verpflichtend, sodass ich als Ihr Strafverteidiger in Berlin immer auf dem neuesten Stand der Strafrechtsprechung bin. Nehmen Sie Kontakt auf – ich übernehme Ihre Rechtsvertretung auch bei anderen Delikten , beispielsweise auch als Anwälte für Sexualstrafrecht in Berlin.
Der Fachanwaltstitel wird in einem Zulassungsverfahren von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer vor Ort verliehen. Um sich Fachanwalt für Strafrecht nennen zu dürfen, muss der Antragsteller mindestens seit 3 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen sein. Er oder sie muss an einem Fachanwaltslehrgang teilnehmen (120 Std.). Außerdem müssen 3 Klausuren á 5 Stunden erfolgreich bestanden werden. Mit dem Antrag auf Zulassung zum Fachanwalt für Strafrecht muss der Antragsteller in den 3 Jahren vor Antragstellung 60 Fälle im Strafrecht nachweisen sowie mindestens 40 Verhandlungstage vor einem Kollegialgericht (Schöffengericht oder Landgericht).
Sicherlich gibt es auch sehr gute Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, die nicht den Zusatz "Fachanwalt für Strafrecht" (FAStR) führen. Für den Rechtssuchenden ist die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" auf jedenfall die Garantie, dass er nicht auf einen Rechtsanwalt trifft, der nur gelegentlich einen Gerichtssaal im Strafgericht betritt.
Fachanwalt für Strafrecht
Telefon: 030 / 23 55 23 0
Notfallnummer: ---
E-Mail: info@fastrafrecht.de
Adresse: Winterfeldtstrasse 1, 10781 Berlin